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Zur
Diskussion um den Zölibat
Zur
Diskussion um 2011
In den letzten
Jahren ist eine heiße Diskussion um die Beibehaltung des
Zölibates entstanden. Hervorgerufen wir diese durch den
gravierenden Priestermangel vor allem in Europa. Die
Kirchenleitungen plädieren vor allem für die Beibehaltung, Das
Volk Gottes und viele Theologieprofessoren sprechen für eine
Aufhebung.
In Deutschland
sank die Zahl der aktiven Welt- und Ordenspriestern von 1990
15162 auf 10753 im Jahr 2007. Die Zahl der katholischen Kirchen
betrug 2006 etwa 24500, 12521 betrug im gleichen Jahr die Zahl
der Seelsorgestellen und Pfarreien, etwa 8000 Priester waren in
diesen tätig, die Zahl dürfte inzwischen weiter abgenommen
haben.
Die Bistümer
reagieren darauf durch Zusammenlegung von Pfarreien,
Pfarrverbände und Großraumpfarreien. Bei der Zahl der
jährlichen Priesterweihen in Deutschland von 30-40 in den
letzten Jahren (2001-2008) dürfte das Problem noch dramatisch
steigen.
Aber das
Zölbatsgesetz im kirchlichen Gesetzbuch lautet:
„can. 277, 1 CIC
Die Kleriker sind gehalten, vollkommene und immerwährende
Enthaltsamkeit um des Himmelreiches willen zu wahren; deshalb
sind sie zum Zölibat verpflichtet, der eine besondere Gabe
Gottes ist, durch welche die geistlichen Amtsträger leichter mit
ungeteiltem Herzen Christus anhangen und sich freier dem Dienst
an Gott und den Menschen widmen können.
can. 599 CIC
Der um des Himmelreiches willen übernommene evangelische Rat der
Keuschheit, der ein Zeichen der künftigen Welt und eine Quelle
reicherer Fruchtbarkeit eines ungeteilten Herzens ist, bringt
die Verpflichtung zu vollkommener Enthaltsamkeit im Zölibat mit
sich.[1]“
Gründe für den Priestermangel
Die
Gründe für den Priestermangel sind überwiegend
gesellschaftlicher Natur. Sie können hier nicht alle analisiert
werden.
Ende der 60er Jahre des vorigen Jahrhunderts gab es zum Beispiel
einen massiven gesellschaftlichen Wandle in der Einstellung zur
Sexualität. Es trat in diesem Sektor eine große Liberalisierung
ein. Mensche wollten sich durch die Kirche die Sexualität nicht
mehr vermeintlich schlecht machen lassen. Der Austritt aus dem
Priesteramt wurde immer größer. Nur noch wenige studierten mit
dem Ziel, Priester zu werden.
Ein
weiterer Grund war die um sich greifende Säkularisierung, die
sich auch in den damals steigenden Austrittszahlen. Der
Gottesdienstbesuch nahm dramatisch ab. Dass der Glauben an Gott
wichtig sei meinen nach der Shell-Studie nur noch 44% der
katholischen Jugendlichen in Deutschland mit abnehmder Tendenz.
Hinzu kommt noch der Prozess der Emanzipation, der besagt, ich
lasse mir nicht so gern von anderen vorschreiben was ich machen
soll, das widerspricht meiner Freiheit.
Diese und andere Gründe sprechen gegen den Priesterberuf bei
jungen Menschen, hinzu kommt vor allem noch die schlimme
Missbrauchdebatte der letzten Jahre.
Geschichte des Zölibates[2]
Zu den
einschneidendsten Verpflichtungen für den Priester gehörte die
Ehelosigkeit, die wohl sehr unterschiedlich eingehalten wurde.
B. Kötting kommt in einer Untersuchung zu dem Schluss, dass die
entscheidenden Beweggründe für die Entwicklung des Zölibates
biblischen Ursprungs gewesen seien[3].
Jesus ruft zu ehelicher Enthaltsamkeit auf (Mt. 19,11f) er lebte
diesen Stil ja selbst. Paulus, der selbst ehelos ist lädt dazu
ein. (1Kor 7,7-40). Er betrachtet dies aber nicht als ein Gebot
des Herrn, sondern als einen Rat. Apostel, Jünger und viele aus
der Leitung früher Gemeinden waren verheiratet.
Eheeinschränkende Richtlinien gab es für die höhere
Geistlichkeit ziemlich früh. Zu nennen wäre hier als erstes das
Verbot der zweiten Ehe für den höheren Klerus in den
Pastoralbriefen[4].
Weiter Einschränkungen ergaben sich im Verlaufe der Zeit aus der
Anwendung des römischen Rechtes oder in Anlehnung an
Bestimmungen des Alten Testamentes. So durften Kleriker keine
Dirnen oder Sklavinnen heiraten[5].
Schon zu Beginn des 4. Jahrhunderts begann die Kirche die Ehe
für die höheren Kleriker nur noch zu erlauben, wenn sie vor der
Diakonatsweihe geschlossen worden war. Unbedingte
Enthaltsamkeit für den höheren Klerus forderte die Synode von
Elvira um das Jahr 313. Die griechische Kirche ging diesen Weg
nicht mit. Nachdem die sogenannten apostolischen Konstitutionen
Anerkennung gefunden hatten, wurde nur die Verehelichung nach
der Diakonatsweihe verboten. Dieses Gesetz wurde auf der Synode
von Konstantinopel (a 691) wiederholt[6].
Der Beschluss von Elvira, der ursprünglich nur für Spanien
Geltung hatte, wurde Ende des 4. Jahrhunderts, wie aus einem
Brief (a 386) des Papstes Siricius an die afrikanische Synode
von Telepte zum Ausdruck kommt, auch an anderen Stellen der
Kirche übernommen[7],
so zum Beispiel auch auf Synoden von Karthago[8].
In späteren Zeiten häufen sich die Synoden in Oberitalien und
Gallien, die diese Verpflichtung einschärften. Die Päpste
brauchten sich nur auf die Vorschriften dieser Synoden zu
berufen[9].
Von der Mitte des 6. Jahrhunderts an wurde in der Ostkirche
der Zölibat für die Bischöfe verpflichtend[10].
Als Begründung wurde vor allem 1 Kor 7. 32 ff herangezogen. Der
Eifer für die Sache des Herrn war im damaligen
Kirchenverständnis besonders eine Angelegenheit der Kleriker.
Des Weiteren wurde die kultische Enthaltsamkeit, die an
verschiedenen Stellen des Alten Testamentes aufgeführt wurde,
gefordert[11].
Unter dem Einfluß des Neuplatonismus waren Grundvorstellungen
über die Wertung des Diesseits in der Kirche eingedrungen, die
den Verkündigern des Jenseitigen die Enthaltsamkeit nahelegten.
Es ging um „kultische Keuschheit“[12].
Es haben aber auch noch sicher andere Faktoren mitgewirkt,
insbesondere auch Einflüsse des Mönchtums der Ostkirche, die in
den Priestergemeinschaften des Westens aufgegriffen wurden.
Nicht zuletzt mögen die Probleme mit missratenen Kindern von
Klerikern, Aneignung von Kirchenvermögen durch Angehörige im
Erbfall, die negative Beurteilung der Frau und ein gewisser
Weltpessimismus, verbunden mit einer Neigung zur Ehelosigkeit im
4. Jahrhundert mit dazu beigetragen haben, die Verpflichtung zur
Ehelosigkeit der höheren Kleriker zu begründen[13],
ebenso aber auch Vorsorge gegen Verschleuderung des Kirchengutes
durch höhere Kleriker an Angehörige[14].
Augustinus
hatte eine Domschule in Hippo errichtet[15]
und eine „vita communis“ (gemeinsames Leben) eingeführt. Dort
sollte die christliche Lebensnorm im Gegensatz zum „carnaliter
vivere“ (fleischlich leben) vermittelt werden[16].
Dazu gehörten die Aufgabe des Privatbesitzes und die sexuelle
Enthaltsamkeit. An anderen Bischofskirchen haben später
ähnliche Einrichtungen bestanden[17].
Zur
Durchsetzung der Ehelosigkeit für Geistliche haben diese
Klerikerschulen beigetragen. Sie waren ja vor allem Schulen der
Einübung. Nur in der „vita communis“ konnte das Ideal des
Charismas der Enthaltsamkeit für Einzelne zu einer
verpflichtenden Lebensnorm für einen Stand gemacht werden; für
Einzellebende erschien dies kaum leistbar[18].
Dies war wohl
auch die Situation zu Beginn der karolingischen Reform. In den
Klerikergemeinschaften, soweit sie bestanden und als bestehende
nicht Zerfallserscheinungen zeigten, dürfte das Zölibatsgesetz
verwirklicht gewesen sein.
Im ersten
Kirchenkapitulare aus dem Jahre 769 erließ Karl der Große die
Vorschrift, Geistlichen, die mehrere Frauen gehabt hätten, das
Priesteramt zu nehmen[19].
Die Aachener Synode aus dem Jahre 817 (oder 816) beschloss, dass
alle Priester, die unerlaubt Frauen im Haus hatten und sich
nicht bessern wollten, als Verächter der Kanones zu bestrafen
seien[20].
Die beiden Erlasse die etwa 50 Jahre auseinander lagen,
kennzeichnen die Entwicklung in der karolingischen Reform.
Regino von Prüm ließ in seiner Visitationsordnung den Visitator
nachsehen, ob neben der Kirche eine Kammer oder eine verdächtige
Tür sei; desgleichen sollte er prüfen, ob eine verdächtige Frau
heimlich im Hause wohne[21].
Dazu gab Regino dem Visitator eine Reihe von Belegstellen an
die Hand[22].
Es durften keine Frauen im Pfarrhaus wohnen, sogar Mutter, Tante
und Schwester waren verdächtig[23].
Etwa seit dem
10. Jahrhundert wurde die Situation äußerst brüchig[24].
Im ersten Viertel des 11. Jahrhunderts dürften die Geistlichen
vielfach verheiratet gewesen sein. Synoden und kirchliche
Lehrschreiben in der Mitte des 10. Jahrhunderts versuchten die
Ehelosigkeit erneut einzuschärfen[25].
Burchard I. von Worms bemühte sich in seinem Dekret zur
Verbesserung der Verhältnisse beizutragen. Er bewies seinen
Realitätssinn aber in seinem Beichtbuch dadurch, daß er an den
Pönitenten die Frage richten ließ, ob er die Messe[26]
des verheirateten Priesters verachte[27].
Die Priesterehe
wurde in dieser Zeit geduldet. Im Verlaufe des 12. Jahrhunderts
setzten sich Päpste für die Verschärfung der Bestimmungen ein
und forderten, daß die Frauen und Konkubinen von Klerikern in
den Stand der Hörigen versetzt würden. Innocenz II. erklärte
die höheren Weihen für ein trennendes Ehehindernis (a 1139)[28].
Damit war zwar eine Klerikerehe nicht mehr möglich, aber das
Problem keineswegs gelöst. Konkubinats- und Mätressenunwesen
griffen um sich. Priesterkinder waren ein kirchliches Problem[29].
Es ist fraglich, ob der Zölibat für diese Zeit ein Hinweis auf
gelebtes Charisma und ein Zeugnis des Eifers für die Kirche (1
Kor 7. 32 ff) war[30].
Er verdeutlichte aber sicher die Besonderheit des Berufes und
Standes des Geistlichen als einem kirchlichen Beruf und Stand
gegenüber dem weltlichen Bereich, und damit die Andersartigkeit
der Aufgabenstellung des Pfarrers in seiner Pfarrei.
Oberstes Gesetz: Das Heil der Seelen
Das Gesetz das
über allen anderen steht lautet: „Suprema lex est salus animarum
(oberstes Gesetz ist dass Heil der Seelen).“ Dies ist der letzte
Canon des CIC Dieses Gesetz wird durch das Zölibatsgesetz
massiv in Frage gestellt. Nach Canon.
213 CIC haben: „Die Gläubigen
haben das Recht, aus den geistlichen Gütern der Kirche,
insbesondere dem Wort Gottes und den Sakramenten, Hilfe von den
geistlichen Hirten zu empfangen.“
Das
wird in Zukunft immer schwieriger werden. Nicht nur die
Sonntagsmessen werden reduziert, auch die Werkstagsmessen finden
oft nur einmal in der Woche statt. Von Messen zu besonderen
Anlässen wie Brautämter und Jubiläen einmal ganz abgesehen. Es
wird eine zusätzliche Verarmung der Gemeinden eintreten. Heute
sit es schon so, wenn in einer Gemeinde 2 Sonntagsgottesdienste
auf einen reduziert werden sollen, gehen von dem Gottesdienst in
der Regel nur 50% in den andeeren Gottesdienst.
Die
Pfarrer werden für die allgemeine Seelsorge mehr und mehr
ausfallen. Das Gespräch auf dem Kirchplatz entfällt in der
Regel, weil der Pfarrer im Auto in die nächste Pfarrei hastet.
Die Pfarrer haben große Sorge, dass sie vom Seelsorger immer
mehr zum Manager werden. Dies wird in einer Studie bei Priestern
in Österreich von den von 93% der Pfarrer so gesehen, fast alle
möchten Seelsorger sein aber befürchten, dass sie in zehn Jahren
Leiter einer Großraumpfarrei sein werden[31].
Ist das oberste Gesetz das Zölibatsgesetz oder das Heil der Seelen[32]?
Wege zur Lösung
1.
Als erster Weg wird das Gebet um Priesterberufe genannt. Damit
sollen die Berufungen gesteigert werden. Richtig ist, dass
dieses Gebet wichtig ist und von einer entsprechenden
Berufungspastoral begleitet werden muss. Aber diese wird das
Problem wohl nicht allein lösen.
2.
Pastorale Räume und Großraumpfarreien sind geplant, weil man
dadurch nach internen Schätzungen weniger Priester benötigt. Im
Abschnitt zuvor wurde auf die Problematik hingewiesen. Was wird
man aber in gut zehn Jahren machen, wenn sie Priesterzahl noch
weiter abnimmt?
3. Durch
Aufhebung des Zölibates und die Ordination von Frauen soll der
Kreis der Bewerber sich wesentlich erhöhen.
4. Paul
Zulehner und Bischof Fritz Lobinger schlagen einen vierten Weg
vor: Es soll akademisch gebildete zölibatär lebende
Pauluspriester geben, daneben verheiratete Korinthpriester, die
in der unmittelbaren Gemeindeleitung tätig sind. Diese wären
dann in der Regel nebenamtlich oder ehrenamtlich tätig und
erhielten ein Honorar für diese Arbeit. Das würde sich auch bei
zu erwartetem Rückgang der Kirchensteuereinnahmen rechnen[33].
Schlussfolgerungen
Um eine
pastorale Katastrophe zu verhindern muss etwas geschehen. Es
geht um das oberste Kirchengesetz „das Heil der Seelen“. Dafür
bieten sich realistisch die Lösungen drei und vier an.
1]
Codex Iuris Canonici" 1983
[2]
Diese Abschnitt stammt im Wesentlichen von Ernst
Leuninger, Die Entwicklung der Gemeindeleitung, St.
Ottilien 1996, S. 257ff
[3]
. Kötting, Der Zölibat in der Alten Kirche, Münster
1968, Schriften der Gesellschaft zur Förderung der
westfälischen Wilhelms-Universität zu Münster, Heft 61,
33
[9]
Conc. in Trullo, c 13, Hardouin III 1666
[12]
Kötting 21 u 24. Stellen des AT z.B.: Ex 19, 15; 1 Sam
21,5; Lev 21,7
[15]
Denzler I. 26 und Quellenanhang Nr. 13, 3 150
[23]
Hellinger II 76-137, 103 f
[24]
Regino, Wasserschleben., Lib I c 105 70
[25]
Koeniger, Burchard I 32 f
[26]
Corp IC Decr. Grat Pars II c 27, q 1 c 40, Friedberg I
1059
[31] Zulehner, P. Wie geht´s Herr
Pfarrer? , Wien 2010
[32] siehe auch: Fischer, K.P., Vom
Zeugnis zum Ärgernis? Seelenheil und Zölibat. In: Christ
in der Gegenwart 8/2011, S 85f
[33] Zulehner P., Lobinger F.,
Pauluspriester – Korinthpriester, in :das besondere
Thema in Christ in der Gegenwart, Freiburg 2011
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