Gemeinde Autor Leuninger Eckart

Themen der 
(katholischen) Gemeinde

(Zoelibat)

 

Zur Diskussion um den Zölibat

Zur Diskussion um 2011

In den letzten Jahren ist eine heiße Diskussion um die Beibehaltung des Zölibates entstanden. Hervorgerufen wir diese durch den gravierenden Priestermangel vor allem in Europa. Die Kirchenleitungen  plädieren vor allem für die Beibehaltung, Das Volk Gottes und viele Theologieprofessoren sprechen für eine Aufhebung.

In Deutschland sank die Zahl der aktiven Welt- und Ordenspriestern von 1990 15162 auf 10753 im Jahr 2007. Die Zahl der  katholischen Kirchen betrug 2006 etwa 24500, 12521 betrug im gleichen Jahr die Zahl der Seelsorgestellen und Pfarreien, etwa 8000 Priester waren in diesen tätig, die Zahl dürfte inzwischen weiter abgenommen haben.

Die Bistümer reagieren darauf durch Zusammenlegung von Pfarreien, Pfarrverbände und Großraumpfarreien.  Bei der Zahl der jährlichen Priesterweihen in Deutschland von 30-40 in den letzten Jahren (2001-2008) dürfte das Problem noch dramatisch steigen.

Aber das Zölbatsgesetz im kirchlichen Gesetzbuch lautet:

„can. 277, 1 CIC
Die Kleriker sind gehalten, vollkommene und immerwährende Enthaltsamkeit um des Himmelreiches willen zu wahren; deshalb sind sie zum Zölibat verpflichtet, der eine besondere Gabe Gottes ist, durch welche die geistlichen Amtsträger leichter mit ungeteiltem Herzen Christus anhangen und sich freier dem Dienst an Gott und den Menschen widmen können.
can. 599 CIC
Der um des Himmelreiches willen übernommene evangelische Rat der Keuschheit, der ein Zeichen der künftigen Welt und eine Quelle reicherer Fruchtbarkeit eines ungeteilten Herzens ist, bringt die Verpflichtung zu vollkommener Enthaltsamkeit im Zölibat mit sich.[1]

Gründe für den Priestermangel

Die Gründe für den Priestermangel sind überwiegend gesellschaftlicher Natur. Sie können hier nicht alle analisiert werden.

Ende der 60er Jahre des vorigen Jahrhunderts gab es zum Beispiel einen massiven gesellschaftlichen Wandle in der Einstellung zur Sexualität. Es trat in diesem Sektor eine große Liberalisierung ein. Mensche wollten sich durch die Kirche die Sexualität nicht mehr vermeintlich schlecht machen lassen. Der Austritt aus dem Priesteramt wurde immer größer. Nur noch wenige studierten mit dem Ziel, Priester zu werden.

Ein weiterer Grund war die um sich greifende Säkularisierung, die sich auch in den damals steigenden Austrittszahlen. Der Gottesdienstbesuch nahm dramatisch ab. Dass der Glauben an Gott wichtig sei meinen nach der Shell-Studie nur noch 44% der katholischen Jugendlichen in Deutschland mit abnehmder Tendenz.

Hinzu kommt noch der Prozess der Emanzipation, der besagt, ich lasse mir nicht so gern von anderen vorschreiben was ich machen soll, das widerspricht meiner Freiheit.

Diese und andere Gründe sprechen gegen den Priesterberuf bei jungen Menschen, hinzu kommt vor allem noch die schlimme Missbrauchdebatte der letzten Jahre.

Geschichte des Zölibates[2]

Zu den einschneidendsten Verpflichtungen für den Priester gehörte die Ehelosigkeit, die wohl sehr unterschiedlich eingehalten wurde. B. Kötting kommt in einer Untersuchung zu dem Schluss, dass die ent­scheidenden Beweggründe für die Entwicklung des Zö­libates biblischen Ursprungs gewesen seien[3]. Jesus ruft zu ehelicher Enthaltsamkeit auf (Mt. 19,11f) er lebte diesen Stil ja selbst. Paulus, der selbst ehelos ist lädt dazu ein. (1Kor 7,7-40). Er betrachtet dies aber nicht als ein Gebot des Herrn, sondern als einen Rat. Apostel, Jünger und viele aus der Leitung früher Gemeinden waren verheiratet.

Eheeinschränkende Richtlinien gab es für die höhere Geistlichkeit ziemlich früh. Zu nennen wäre hier als erstes das Verbot der zweiten Ehe für den höheren Klerus in den Pastoralbriefen[4]. Weiter Einschränkungen ergaben sich im Verlaufe der Zeit aus der Anwendung des römischen Rechtes oder in Anleh­nung an Bestimmungen des Alten Testamentes. So durften Kleriker keine Dirnen oder Skla­vinnen hei­raten[5]. Schon zu Beginn des 4. Jahrhunderts begann die Kir­che die Ehe für die höheren Kleriker nur noch zu erlauben, wenn sie vor der Diakonatsweihe geschlos­sen worden war. Unbedingte Enthaltsamkeit für den höheren Klerus forderte die Synode von Elvira um das Jahr 313. Die griechische Kirche ging diesen Weg nicht mit. Nachdem die sogenannten apo­stolischen Konstitutionen Anerkennung gefunden hat­ten, wurde nur die Verehelichung nach der Diakonats­weihe verboten. Dieses Gesetz wurde auf der Synode von Konstantinopel (a 691) wiederholt[6]. Der Beschluss von Elvira, der ursprünglich nur für Spanien Geltung hatte, wurde Ende des 4. Jahrhunderts, wie aus einem Brief (a 386) des Papstes Siricius an die afrikanische Synode von Telepte zum Ausdruck kommt, auch an anderen Stellen der Kirche übernommen[7], so zum Beispiel auch auf Synoden von Karthago[8]. In späteren Zeiten häufen sich die Synoden in Ober­italien und Gallien, die diese Verpflichtung ein­schärften. Die Päpste brauchten sich nur auf die Vorschriften dieser Synoden zu berufen[9]. Von der Mitte des 6. Jahr­hunderts an wurde in der Ost­kirche der Zölibat für die Bischöfe verpflichtend[10]. Als Begründung wurde vor allem 1 Kor 7. 32 ff herangezogen. Der Eifer für die Sache des Herrn war im damaligen Kirchenverständnis besonders eine Angelegenheit der Kleriker. Des Weiteren wurde die kultische Enthaltsamkeit, die an verschiedenen Stel­len des Alten Testamentes aufgeführt wurde, gefor­dert[11]. Unter dem Einfluß des Neuplatonismus wa­ren Grundvorstellungen über die Wertung des Dies­seits in der Kirche eingedrungen, die den Verkündigern des Jenseitigen die Enthaltsamkeit nahelegten. Es ging um „kultische Keuschheit“[12]. Es haben aber auch noch sicher andere Faktoren mit­gewirkt, insbesondere auch Einflüsse des Mönchtums der Ostkirche, die in den Priestergemeinschaften des Westens aufgegriffen wurden. Nicht zuletzt mögen die Probleme mit missratenen Kindern von Klerikern, Aneignung von Kirchenvermögen durch Angehörige im Erbfall, die negative Beurteilung der Frau und ein gewisser Weltpessimismus, verbunden mit einer Neigung zur Ehelosigkeit im 4. Jahrhundert mit dazu beigetragen haben, die Verpflichtung zur Ehelosigkeit der höhe­ren Kleriker zu begründen[13], ebenso aber auch Vorsorge gegen Verschleuderung des Kirchengutes durch höhere Kleriker an Angehörige[14].

Augustinus hatte eine Domschule in Hippo errich­tet[15] und eine „vita communis“ (gemeinsames Leben) eingeführt. Dort sollte die christliche Lebensnorm im Gegensatz zum „carnaliter vivere“ (fleischlich leben) vermittelt werden[16]. Dazu gehörten die Aufgabe des Privatbesitzes und die sexuelle Enthaltsamkeit. An anderen Bischofskir­chen haben später ähnliche Einrichtungen bestanden[17].

Zur Durchsetzung der Ehelosigkeit für Geistliche haben diese Klerikerschulen beigetragen. Sie waren ja vor allem Schulen der Einübung. Nur in der „vita communis“ konnte das Ideal des Charismas der Ent­haltsamkeit für Einzelne zu einer verpflichtenden Lebensnorm für einen Stand gemacht werden; für Ein­zellebende erschien dies kaum leistbar[18].

Dies war wohl auch die Situation zu Beginn der karo­lingischen Reform. In den Klerikergemeinschaften, soweit sie bestanden und als bestehende nicht Zer­fallserscheinungen zeigten, dürfte das Zölibatsge­setz verwirklicht gewesen sein.

Im ersten Kirchenkapitulare aus dem Jahre 769 er­ließ Karl der Große die Vorschrift, Geistlichen, die mehrere Frauen gehabt hätten, das Priesteramt zu nehmen[19]. Die Aachener Synode aus dem Jahre 817 (oder 816) beschloss, dass alle Priester, die un­erlaubt Frauen im Haus hatten und sich nicht bes­sern wollten, als Verächter der Kanones zu bestra­fen seien[20]. Die beiden Erlasse die etwa 50 Jahre auseinander lagen, kennzeichnen die Entwick­lung in der karolingischen Reform. Regino von Prüm ließ in seiner Visitationsordnung den Visitator nachsehen, ob neben der Kirche eine Kammer oder eine verdächtige Tür sei; desgleichen sollte er prüfen, ob eine verdächtige Frau heimlich im Hause wohne[21]. Dazu gab Regino dem Visitator eine Rei­he von Belegstellen an die Hand[22]. Es durften keine Frauen im Pfarrhaus wohnen, sogar Mutter, Tante und Schwester waren verdächtig[23].

Etwa seit dem 10. Jahrhundert wurde die Situation äußerst brüchig[24]. Im ersten Viertel des 11. Jahrhunderts dürften die Geistlichen vielfach ver­heiratet gewesen sein. Synoden und kirchliche Lehr­schreiben in der Mitte des 10. Jahrhunderts versuch­ten die Ehelosigkeit erneut einzuschärfen[25]. Burchard I. von Worms bemühte sich in seinem Dekret zur Verbesserung der Verhältnisse beizutragen. Er bewies seinen Realitätssinn aber in seinem Beicht­buch dadurch, daß er an den Pönitenten die Frage richten ließ, ob er die Messe[26] des verheirateten Priesters verachte[27].

Die Priesterehe wurde in dieser Zeit geduldet. Im Verlaufe des 12. Jahrhunderts setzten sich Päpste für die Verschärfung der Bestimmungen ein und for­derten, daß die Frauen und Konkubinen von Kleri­kern in den Stand der Hörigen versetzt würden. In­nocenz II. erklärte die höheren Weihen für ein tren­nendes Ehehindernis (a 1139)[1][28]. Damit war zwar eine Klerikerehe nicht mehr möglich, aber das Pro­blem keineswegs gelöst. Konkubinats- und Mätressen­unwesen griffen um sich. Priesterkinder waren ein kirchliches Problem[29]. Es ist fraglich, ob der Zölibat für diese Zeit ein Hinweis auf gelebtes Charisma und ein Zeugnis des Eifers für die Kirche (1 Kor 7. 32 ff) war[30]. Er verdeutlichte aber sicher die Besonderheit des Berufes und Standes des Geistlichen als einem kirchlichen Beruf und Stand gegenüber dem weltlichen Bereich, und damit die Andersartigkeit der Aufgabenstellung des Pfar­rers in seiner Pfarrei.

Oberstes Gesetz: Das Heil der Seelen

Das Gesetz das über allen anderen steht lautet: „Suprema lex est salus animarum (oberstes Gesetz ist dass Heil der Seelen).“ Dies ist der letzte Canon  des CIC Dieses Gesetz wird durch das Zölibatsgesetz massiv in Frage gestellt. Nach Canon. 213 CIC haben: „Die Gläubigen haben das Recht, aus den geistlichen Gütern der Kirche, insbesondere dem Wort Gottes und den Sakramenten, Hilfe von den geistlichen Hirten zu empfangen.“

Das wird in Zukunft immer schwieriger werden. Nicht nur die Sonntagsmessen werden reduziert, auch die Werkstagsmessen finden oft nur einmal in der Woche statt. Von Messen zu besonderen Anlässen wie Brautämter und Jubiläen einmal ganz abgesehen. Es wird eine zusätzliche Verarmung der Gemeinden eintreten. Heute sit es schon so, wenn in einer Gemeinde 2 Sonntagsgottesdienste auf einen reduziert werden sollen, gehen von dem Gottesdienst in der Regel nur 50% in den andeeren Gottesdienst.

Die Pfarrer  werden für die allgemeine Seelsorge mehr und mehr ausfallen. Das Gespräch auf dem Kirchplatz entfällt in der Regel, weil der Pfarrer im Auto in die nächste Pfarrei hastet. Die Pfarrer haben große Sorge, dass sie vom Seelsorger immer mehr zum Manager werden. Dies wird in einer Studie bei Priestern in Österreich von den von 93% der Pfarrer so gesehen, fast alle möchten Seelsorger sein aber befürchten, dass sie in zehn Jahren Leiter einer Großraumpfarrei sein werden[31].

Ist das oberste Gesetz das Zölibatsgesetz oder das Heil der Seelen[32]?

Wege zur Lösung

1. Als erster Weg wird das Gebet um Priesterberufe genannt. Damit sollen die Berufungen gesteigert werden. Richtig ist, dass dieses Gebet wichtig ist und von einer entsprechenden Berufungspastoral begleitet werden muss. Aber diese wird das Problem wohl nicht allein lösen.

2. Pastorale Räume und Großraumpfarreien sind geplant, weil man dadurch nach internen Schätzungen weniger Priester benötigt. Im Abschnitt zuvor wurde auf die Problematik hingewiesen. Was wird man aber in gut zehn Jahren machen, wenn sie Priesterzahl noch weiter abnimmt?

3. Durch Aufhebung des Zölibates und die Ordination von Frauen soll der Kreis der Bewerber sich wesentlich erhöhen.

4. Paul Zulehner und Bischof Fritz Lobinger schlagen einen vierten Weg vor: Es soll akademisch gebildete zölibatär lebende Pauluspriester geben, daneben verheiratete Korinthpriester, die in der unmittelbaren Gemeindeleitung tätig sind. Diese wären dann in der Regel nebenamtlich oder ehrenamtlich tätig und erhielten ein Honorar für diese Arbeit. Das würde sich auch bei zu erwartetem Rückgang der Kirchensteuereinnahmen rechnen[33].

Schlussfolgerungen

Um eine pastorale Katastrophe zu verhindern muss etwas geschehen. Es geht um das oberste Kirchengesetz „das Heil der Seelen“. Dafür bieten sich realistisch die Lösungen drei und vier an.

 

1]    Corp IC Decr. Grat Pars II c 27, q 1 c 40, Friedberg I 1059


 

1] Codex Iuris Canonici" 1983

[2] Diese Abschnitt stammt im Wesentlichen von Ernst Leuninger, Die Entwicklung der Gemeindeleitung, St. Ottilien 1996, S. 257ff

[3] . Kötting, Der Zölibat in der Alten Kirche, Münster 1968, Schriften der Gesellschaft zur Förderung der westfälischen Wilhelms-Universität zu Münster, Heft 61, 33

[4]  1 Tim 3,2 u Tit 1,6

[5] Hieronymus, ep. 69,5 CSEL LIV 688, Lev 21.7.13 f., Siricius, ep. 2,12 Migne PL 13 1141

[6] Conc. in Trullo, c 13, Hardouin III 1666

[7] Siricius, ep. 5, Migne PL 13,1155/62

[8] Conc. Carthaginiense II (a 390) c 2, Hardouin I 951
Conc. Carthaginiense VI (a 401) c 3, Hardouin I 987

[9] Conc. in Trullo, c 13, Hardouin III 1666

[10] Kötting 15

[11] Die Gesetzgebung des Justinian machte auch in der Ostkirche den Zölibat für Bischöfe verpflichtend. Codex Justinianus I 41 (42). Durch dieses Gesetz sollte vor allem die Verschleuderung des Kirchenvermögens durch Bischöfe an Angehörige verhindert werden. A. Knecht, System des Justinianischen Kirchenvermögensrechtes, Stutt­gart 1905, 83

[12] Kötting 21 u 24. Stellen des AT z.B.: Ex 19, 15; 1 Sam 21,5; Lev 21,7

[13] Kötting 27 f

[14] Gerontius, Vita Melaniae, BKV 2 55 446 f Kötting 31 f

[15] Denzler I. 26 und Quellenanhang Nr. 13, 3 150

[16] W. Wühr, Das abendländische Bildungswesen im Mittelalter, München 1950, 23 f
K. Honselmann, Domschulen, in: LTHK III. 502-503, 502

[17] Julianus Pomerius, De Vita contemplativa, lib. I. cap. 25, Migne PL 59, 440 f und andere Stellen. Pomerius war Schüler des Augustinus.

[18] Illmer 87 ff

[19] 90 ff

[20] c 5, MGH L II,1 45

[21] c 17, Hardouin IV 1275 Zur Datierung siehe Hefele IV 9

[22] Regino, Wasserschleben, Lib I c 17 f 21

[23] Hellinger II 76-137,  103 f

[24] Regino, Wasserschleben., Lib I c 105 70

[25] Koeniger, Burchard I 32 f

[26] Corp IC Decr. Grat Pars II c 27, q 1 c 40, Friedberg I 1059

[27] Burchardi, Lib 3, fol. 65 a u Lib 19, fol 195 b

[28] Synodus augustana (a 952) c 1 u. 11. Hartzheim II 623 f Leo VII. ep. (a 937 o. 939) Mansi 18, 379 Hinschius I. 150

[29] Statuta Conradi, Archi-Episc. Coloniensis (a 1260) Hartzheim III 589
Binterim Concilien V 279.
Er verbot, daß Priester ihre Söhne und Töchter beschenkten.
Vater und Sohn durften nicht gleichzeitig oder unmittelbar nacheinan­der an einer Kirche Priester sein. Ehen von Priesterkindern mit Taufkindern des gleichen Priesters wurden ungültig erklärt.
Conc. Trevirense (a 1227) c 8, Hartzheim III 531

[30] Siehe weiter oben.

[31] Zulehner, P. Wie geht´s Herr Pfarrer? , Wien 2010

[32] siehe auch: Fischer, K.P., Vom Zeugnis zum Ärgernis? Seelenheil und Zölibat. In: Christ in der Gegenwart 8/2011, S 85f

[33] Zulehner P., Lobinger F., Pauluspriester – Korinthpriester, in :das besondere Thema in Christ in der Gegenwart, Freiburg 2011

 

 

 

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