Volk Gottes - Demokratisierung der Kirche?Im Kirchenvolksbegehren wurde das Thema der Demokratisierung der Kirche aufgegriffen. Ist dies überhaupt möglich? Was spricht trotz aller Einwände dafür? Gibt es Demokratisierungsprozesse, die auch in der Kirche möglich sind. Damit setzt sich der folgende Beitrag auseinander. InhaltVolk Gottes - Demokratisierung der Kirche? Buchhinweis: Wir sind das Volk Gottes? Volk Gottes - Demokratisierung der Kirche?1. Ist die Demokratie überhaupt lohnenswert? Die deutsche Demokratie steht seit der Einigung wohl in ihre größte Zerreißprobe
nach 1945.Hinzu kommt das hohe maß an Arbeitslosigkeit. Es ist zu hoffen, daß sie diese
Probleme ebenso meistert, wie andere Herausforderungen, denen sie sich stellen mußte. Die
Zukunft der Demokratie fordert die Hilfe der Kirche. Sie muß in dieser Situation an die
Grundlagen der Demokratie, die unveräußerlichen Menschenrechte erinnern. Wie kann sie
dies aber glaubwürdig tun, wenn sie selbst nur ansatzweise Formen der Mitsprache
entwickelt hat? "Die politische Entwicklung, die die Welt in den letzten Jahren erschüttert und
zum Sturz zahlreicher Diktaturen geführt hat, wurde durch zwei Bezugsgrößen
ermöglicht: die Menschenrechte und die Demokratie". So sagt es der Club of Rome in
seinem Bericht 1991 mit dem Thema "Die globale Revolution". Dabei wird deutlich
die Rolle der Kirche betont, die in Polen und Brasilien eine Bastion der Menschenrechte
gewesen sei. Es wird aber auch gesagt, daß die Demokratie in der derzeitigen Form den globalen
Herausforderungen kaum gewachsen sei, da die wenigsten Politiker global denken würden.
Die großen Herausforderungen an die Menschheit bedürfen der unverlierbaren Sicherung der
Menschenrechte des Einzelnen, als auch des globalen Denkens der politisch
Verantwortlichen. Populismus in allen Spielarten bietet der Demokratie keine Zukunft. Es
bedarf einer Rückbesinnung auf die Quellen unserer Demokratie. Wenn denn Demokratie im Verständnis der Kirche die Staatsform ist, die dem Recht auf
Partizipation am meisten entgegenkommt, dann hätte sie mit ihrer globalen Dimension die
Möglichkeit durch ihr eigenes Zeugnis dieser Staatsform eine globale und
zukunftsorientierte Perspektive zu geben. Thomas von Aquin hatte schon deutlich gemacht,
daß Gott der Kirche die beste Regierungsform gegeben habe. Das war für ihn die
Monarchie. Heute müßte es die Demokratie sein. Es gibt bei allen Schwächen keine
Regierungsform, die nach bisheriger Kenntnis die Menschenrechte am besten gewährleisten
kann. Dies wissen auch die Gläubigen in der Kirche, die inzwischen in der Gesellschaft zu
guten Demokraten geworden sind. Viele scheinen sich vor allem deshalb von der Kirche
abzuwenden, weil sie ihr demokratisches Grundempfinden dort nicht wiederfinden können.
Sie haben aber auch den Eindruck, daß nach dem Konzil im kirchlichen Denken eine
grundsätzliche Wende eingetreten sei, die von den Autoritäten nur zögerlich
nachvollzogen wird. Was hat sich geändert? 2. Die Neuansätze des Zweiten Vatikanischen Konzils aus dem Geist der Bibel Das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) stellt eine Wende in der neueren Geschichte
der Kirche dar. Gerade die innerkirchlich konservativen Kritiker haben deutlich erkannt,
was sich hier geändert hat und gegen viele Positionen des Konzils gekämpft. Der
Hauptkampf ging gegen das Verständnis von Freiheit und die damit ihrer Meinung nach
herabgesetzte Bedeutung von Autorität. In der Kirchenkonstitution wird den Hirten der Kirche empfohlen, den klugen Rat der
Laien zu nutzen. Sie sollen ihnen vertrauensvoll Aufgaben im Dienst der Kirche übertragen
und ihnen Freiheit und Raum im Handeln lassen, ihnen aber auch Mut machen, aus eigener
Initiative Werke zu beginnen. Die Hirten werden aufgefordert, die bürgerliche Freiheit
ihrer Gläubigen sorgfältig anzuerkennen. Hier ist die Freiheit nach innen und außen
gemeint. Die Freiheit im bürgerlichen Bereich wird respektiert. Den Laien soll in der
Kirche ein Freiraum des Gestaltens gelassen werden. Dabei gibt es übertragene Aufgaben
und solche, die die Laien eigenständig vollbringen (LG 37). Die Sprache klingt zögerlich. Sie ist sogar patriarchalisch, wenn den Bischöfen
geraten wird: "Mit väterlicher Liebe sollen sie Vorhaben, Eingaben und Wünsche, die
die Laien vorlegen, aufmerksam in Christus in Erwägung ziehen". Die Möglichkeit zum
freien Gestaltungsraum ist gegeben, Freiheit dazu soll gewährt werden. Dies wirkt wie die
Freiheit, die Eltern den unmündigen Kindern im gewähren. Es sind aber die ersten
Versuche, den neugewonnene Sicht im Verständnis der Laien auch praktisch werden zu
lassen. Die Pastoralkonstitution über "Die Kirche in der Welt von heute"
beschäftigt sich mit der Wahlfreiheit des Menschen. Gewissen und Freiheit werden
dargestellt (GS 16 f). Zu diesen Aussagen hat sicher auch das Wirken von Kardinal Newmann
beigetragen. Nach ihm steht das eigene Gewissen vor dem Papst als Ausdruck für den
bindenden Anspruch der kirchlichen Autorität. "Das Gewissen ist die verborgene Mitte
und das Heiligtum im Menschen, wo er allein ist mit Gott, dessen Stimme in diesem seinen
Innersten zu hören ist". "Die Würde des Menschen verlangt daher, daß er in
bewußter und freier Wahl handle, das heißt personal, von innen her bewegt und geführt
und nicht unter blindem inneren Drang oder unter bloßem äußeren Zwang." Dabei wird
durchaus die Verwundung der Freiheit durch die Sünde und die Notwendigkeit der Hilfe
durch die Gnade Gottes gesehen. Auf den inneren Zusammenhang von Religionsfreiheit und Gewissensfreiheit hat Johannes
Paul II. hingewiesen. Die Wahrheit darf niemand aufgedrängt werden. Sie setzt sich nur
Kraft ihrer selbst durch. Hier wird nochmals die innerste Freiheit des Menschen betont.
Das Konzil leitete deutlich für sich die Wende zum Subjektwerden des Menschen ein. Unter den erneuerten Kirchenbildern und -begriffen sollen zwei herausgewählt und
dargestellt werden, die für unser Thema von wichtig sind. Das sind "Volk
Gottes" und "Laie". Das Bild vom wandernden Volk Gottes wird zum leitenden Begriff der Kirchenkonstitution.
"Zu aller Zeit und in jedem Volk ruht Gottes Wohlgefallen auf jedem, der ihn
fürchtet und gerecht handelt (vgl. Apg 10,35). Gott hat es aber gefallen, die Menschen
nicht einzeln, unabhängig von aller wechselseitigen Verbindung, zu heiligen und zu
retten, sondern sie zu einem Volke zu machen, das ihn in Wahrheit anerkenne und ihm in
Heiligkeit dienen soll." So beginnt der Text des zweiten Kapitels der Dogmatischen
Konstitution über die Kirche. Der Text beruft sich sehr auf die Heilige Schrift. Dort
findet er die Bilder und Hinweise für seine Ausführungen. Eng verbunden ist dieser
Begriff mit dem der "ecclesia (Gemeinde - Kirche)". Das neutestamentliche Gottesvolk ist das messianische Gottesvolk, das der Herr sich aus
allen Völkern zusammengerufen hat. Das Volk ist unterwegs. Es ist beteiligt am dreifachen
Dienst des Herrn. Am Hirtendienst, am priesterlichen und am prophetischen Dienst. Das Volk
trägt das Gesetz im Herzen, keiner braucht den anderen zu belehren (Jer 31,31ff). damit
ist "Kirche als Ständegemeinschaft" eigentlich eine überholte Rede. Es gibt
keine Stände mehr in der Kirche, es gibt nur besondere Dienste in Charismen und Ämtern.
Natürlich wird nicht versäumt zu betonen, daß es zwischen allgemeinem und speziellen
Priestertum einen wesenhaften Unterschied gibt. Ein weiterer wichtiger Begriff ist der des "Laien". A. Weiser weist mit Recht
daraufhin, daß die Bibel diesen Begriff nicht kennt. Der Begriff "Laos" sei in
der Heiligen Schrift nie dafür verwandt worden, Unterschiede deutlich zu machen. Der
Begriff "laikos" komme in der Bibel und ihrem Umfeld nicht vor. Es geht um die
eigentliche Würde in der Kirche. Die haben alle Getauften und Gefirmten, die
Christgläubigen. Das Amt in der Kirche ist keine Würde, sondern ein Dienst. Dies ist eine entscheidende Entwicklung. In einem alten Kirchenlexikon wird bei dem
Stichwort "Laien" auf das Stichwort "Clerus" verwiesen. Etwas
Eigenständiges gab es über die Laien nicht zu sagen. Sie waren Objekte der Pastoral, die
Subjekte waren die Amtsträger. Inzwischen sind sie zumindest in der Theorie zu Subjekten
der Pastoral geworden, aber auch in vielen Feldern der Praxis. A. Weiser schreibt: "Die Überzeugung der urchristlichen Gemeindeglieder, ,Brüder
und Schwestern' zu sein, und zwar aufgrund der gemeinsamen Vaterschaft Gottes, der
gemeinsamen Bruderschaft mit seinem Sohn Jesus Christus und aufgrund der Geburt in der
Taufe durchzieht das ganze Neue Testament. Man wird dieses grundlegende Selbstverständnis
nicht in Konkurrenz, sondern in Ergänzung vom Volk-Gottes-Gedanken sehen müssen".
Diese Bruderschaft hat ihren bedeutendsten Ausdruck in dem Brudersein mit Christus. Die Gläubigen sind in der Gemeinde nicht mehr Fremde ohne Bürgerrecht, sondern
Mitbürger und Hausgenossen Gottes (Eph 2,19). Das muß sich auch auswirken, indem sie
ihre Bürgerrechte wahrnehmen. Die Unterschiedlichkeit und Vielfalt kommt vor allem in der paulinischen Charismenlehre
zum Ausdruck, sie ist in der Gemeinschaft des einen Geistes und in der gemeinsamen Aufgabe
der Auferbauung der Gemeinde in Liebe zu sehen. Alle diese Texte drängen daraufhin, daß die Christgläubigen sich verantwortlich in
die Gestaltung der Gemeinde einbringen können. Nicht verschwiegen werden darf aber, daß dadurch das Erste Vatikanischen Konzil mit
seinem Beschluß über die Autorität des Papstes nicht aufgehoben wird. Sie wurde aber
durch das Zweite Vatikanum weitergeführt. Die Autorität des Papstes ist einbezogen in
die Autorität des Bischofskollegiums und der Gesamtkirche. Sie ist rückgebunden an das
Evangelium und an Jesus Christus. In der Kirche geht alle Gewalt weder vom Volk noch vom
Papst aus, sondern von Jesus Christus. Er ist in seinem Volk gegenwärtig. Solche Überlegungen verbieten ein einfaches Übertragen von bekannten
Demokratiemodellen auf die Kirche. Andererseits hat im Sinne der Organisationstheorie der
Papst das Organisationsrecht in der Kirche, deshalb kann er auch deutliche Schritte zu
mehr Demokratie in die Wege leiten. Dies muß auch geschehen, damit Freiheit auch in der
Kirche als Mitbestimmung gesehen werden kann und nicht nur als Selbstbestimmung. Gerade
der derzeitige Papst fordert ja für die Demokratie immer dieses Verständnis der
Freiheit. 3. Eine Option zur Demokratisierung der Kirche Alle Prozesse in der Kirche müssen unter der Rücksicht einer Option zur
Demokratisierung der Kirche kritisch gesehen werden. Diese kritische Sicht muß zum
Einsatz für mehr Demokratie in der Kirche führen. Die Demokratisierung verpflichtet
zuerst die Christgläubigen selbst, die Pfarreien, Bistümer, Regionalkirchen und auch die
Weltkirche. Diese Möglichkeit der Option soll an einige Beispielen deutlich gemacht
werden. Wahlen sind in der Kirche eine uralte Einrichtung. Der Papst wurde im ersten
Jahrtausend unter Mitwirkung des Volkes gewählt. Als Nikolaus II. 1059 das Recht zur Wahl
des Papstes auf die Kardinäle begrenzte, gestand er dem Volk noch ein Zustimmungsrecht
zu. Das ist inzwischen auch weggefallen. Der Papst wird ja auch noch grundsätzlich
gewählt. Aber die Päpste bestimmen und den Kardinälen die Wahlmänner selbst. Es
müßte ein Modus gefunden werden, der das Volk von Rom und die Weltkirche am Wahlvorgang
beteiligen. das könnte z.B. dadurch geschehen, daß die Mehrzahl, mindestens aber 50% der
Kardinäle von den Regionalkirchen gewählt würden. Diese Wahlen müßten auch für die Bischöfe durchgeführt werden. In manchen
deutschen Bistümern haben die Domkapitel ja noch ein gewisses Auswahlrecht. In der
Schweiz hat sich ein Wahlrecht des Kapitels unmittelbar aus dem Klerus des Bistums
erhalten. Was geschieht, wenn dies nicht zum Zuge kommt, dies war ja nun deutlich in einem
Bistum in der Schweiz zu sehen. Es war ein alter Grundsatz in der Kirche, daß der, der
alle leiten sollte, auch von allen gewählt werden mußte. Dies Recht hat sich nur noch
bei Orden erhalten. Es müßte neu belebt werden. Die Qualifikation der Kandidaten kann
durch geeignete Verfahren, z.B. Einspruchsrechte, die überprüfbar sein müssen,
gewährleistet werden. Ähnliches gilt für die Pfarreien. Der Priestermangel ist kein Grund, der dagegen
spricht. Dieser wäre von der Kirche, wie jüngst einige Bischöfe deutlich machten, zu
beheben. Überlegungen müßten auch bezüglich von Mißtrauensvoten angestellt werden. Hier
müßten aber präzise, die Unabhängigkeit der Verkündigung gewährleistende Regeln
gefunden werden. Es kann keinesfalls behauptet werden, die eingesetzten Bischöfe seien in
der Geschichte unabhängig oder nicht beeinflußbar von den Mächtigen gewesen. Dies ist
kein historisch gültiges Gegenargument. Vielleicht wäre eine Befristung mit Möglichkeit
zur Wiederwahl für manche kirchlichen Ämter auf 10 Jahre durchaus überlegenswert. Die Gewaltenteilung im klassischen Sinne ist in der Kirche nach Lage der Dinge nicht
einführbar. Es muß aber doch für Machtausgleich gesorgt werden. Das geschieht in der
Kirche durch die Bischofskonferenzen und die Bistümer. Auch das Konzil gehört hierher.
Dies Struktur muß noch deutlicher verbessert werden. das Wort der Bischöfe gegenüber
der Kurie vor allem muß an Gewicht gewinnen. Noch mehr Funktionen als bisher müssen
regionalisiert werden. Dabei wird selbstverständlich von einer echten Mitsprache der Laien auf Bistums- und
Landesebene ausgegangen. Die synodalen Gremien auf der Bistumsebene sind ein erster
Schritt in die richtige Richtung. Diese Richtung muß konsequent weitergegangen werden. Es
dürfen in den Bistümern keine wichtigen Entscheidungen ohne qualifizierte Anhörung mit
dem Recht der Ablehnung getroffen werden. Bei entstehenden Konflikten sind Wege der
Lösung zu suchen, die sowohl die Kompetenz des Amtes, als auch den Willen des
Gottesvolkes gewährleisten. Die Trennung von Geld und Pastoral halte ich persönlich für keine gute Entscheidung.
Sie bringt manchmal Erleichterung, ist aber in der Regel daran Schuld, daß die synodalen
Gremien nicht ganz ernst genommen werden. Kein Parlament, keine Gemeindevertretung würde
sich die Haushaltsrechte nehmen lassen. Dies waren auch immer die ersten Rechte, die bei
demokratischen Bestrebungen erkämpft wurden. Gewiß sind die entsprechenden
Vermögensverwaltungsgremien auch gewählt, aber die Spaltung geht zu lasten der
pastoralen Räte. Jedenfalls müßte noch besser als bisher, auf Deutschlandebene die
Mitsprache des Gottesvolkes bei der Vermögensverwaltung gewährleistet werden, von der
Ebene der Weltkirche erst gar nicht zu sprechen. Leider ist der Antrag der Synode, in den Bistümern ein Verwaltungsgericht zu schaffen,
dem neuen Kirchenrecht zum Opfer gefallen. Die dort vorgesehen Schiedsstellen sind nur ein
allererster Schritt. Bei aller Zusammenführung der Gewalt im Amt des Bischofs, gibt es
doch eine erste Gewaltenteilung im Sinne von Aufgabenübertragung an den Generalvikar und
den Offizial. Diese Struktur ist zielstrebig zu verstärken. Das Volk Gottes muß
deutlicher die Möglichkeit haben, gegen Entscheidungen der Verwaltung Einspruch zu
erheben. Es bleibt kaum Raum, über die wichtigen Bereiche der Verkündigung, Liturgie und
Diakonie zu reden. In letzterem Bereich ist Mitsprache durchaus von der
Vereinsorganisation her möglich. Aber auch in der Liturgie und der Verkündigung sind
deutlichere Formen der Mitsprache zu suchen und zu finden. Die Synode hat Wege aufgezeigt,
Konziliarer- und Konsultationsprozeß waren gute Ansätze. Verkündigung im Sinne von Inkulturation des Evangeliums ist Aufgabe des ganzen
Gottesvolkes. Es stellt das "Wir des Glaubens" dar. Wie z. B. Ehe heute gelebt
werden kann, das ist doch wohl zuerst die Kompetenz der Beteiligten. Sie müssen suchen,
wie dem Evangelium in Ehe heute gelebt werden muß. Diese Erfahrungen gilt es zusammen zu
tragen, damit sie für alle erschlossen werden können. Das Amt hat dabei die Funktion der
Ermutigung, des Mitnehmens auf einen gemeinsamen Weg und auch das Recht und die Pflicht
zur Korrektur, wenn der Weg der Botschaft verlassen wird. Die gemeinsame Suche nach dem
Weg der Kirche in unserer Zeit ist allen aufgegeben. Dazu gehört es auch, neue Formen
geschwisterlicher Kirche in kleinen Gruppen zu experimentieren. Auch so kann sich
Bewußtsein ändern. 4. Motivieren durch Beteiligung Demokratisierung löst keineswegs alle pastoralen Probleme. Sie ist aber eine
menschenwürdiger Weg der Kirche, der motiviert mitzumachen. Diese Motivation braucht die
Kirche dringend. Menschen müssen in ihr einen Ort der Freiheit erfahren, den sie auch
selbst mitgestalten können. In den synodalen Gremien der Pfarrei und des Bistums muß
daran noch intensiver als bisher gearbeitet werden. Wir sind das Volk Gottes!
Professor Ernst Leuninger, langjähriger Diözesanpräses der KAB Limburg, hat
sich in einem 1992 erschienenen Buch „Wir sind das Volk Gottes!“
mit Demokratisierung der Kirche nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil,
der vor 40 Jahren zu Ende ging, befasst. Denn: „Eine neue Freude an
der Kirche breitete sich aus.“ (aus dem Vorwort der 1. Auflage).Aktuell gibt es das Buch nun als CD, um mit den Texten schnell arbeiten zu können, denn das Thema ist angesichts der Krisen in der Kirche und der Umbrüche in den Bistümern von besonderer Bedeutung. Professor Ernst Leuninger hat die Neuausgabe als CD ergänzt über die synodale Struktur in der Kirchengeschichte und die Demokratie in den Verbänden. Die CD „Wir sind das Volk Gottes! Demokratisierung der Kirche“ zu haben im Ketteler-Verlag, dem Service-Unternehmen der KAB, zum Preis von 5,90 Euro (einschließlich Versandkosten). (Verlagswerbung) Einzelheiten siehe diese Seite Ernst Leuninger, Wir sind das Volk Gottes, zur Demokratisierung der Kirche, Frankfurt 1992, vergriffen Dieses Buch ist seit vielen Jahren die einzige Untersuchung zum Thema. Es beschreibt die Situation und lotet die Möglichkeiten aus, die Kirche für eine Demokratisierung bietet. Thomas von Aquin sagte einmal, dass Gott in seiner Weisheit der Kirche die beste Regierungsform gegeben habe, die möglich sei - die Monarchie. Der derzeitige Papst wird nicht müde zu betonen, dass die Demokratie die Staatsverfassung sei, die am meisten der Menschenwürde entspreche. Müsste das nicht Konsequenzen haben? Das Buch ist ein Dank an alle, die im Bistum Limburg und in anderen Bistümern zur Zeit des Konzils auf den mühsamen Weg der Demokratisierung der Kirche gegangen sind. Leuninger, Ernst, Demokratisierung der Kirche, in: Weiser, Alfons/Leuninger, Ernst, Hrsg. Dialog in der Kirche, S. 102-119, Limburg 1992
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