logo KSL

Katholische SozialLehre
Catholic Social Teaching
Autor: Ernst Leuninger

Thema der Seite:Volk Gottes - Demokratisierung der Kirche

Volk Gottes - Demokratisierung der Kirche?


Im Kirchenvolksbegehren wurde das Thema der Demokratisierung der Kirche aufgegriffen. Ist dies überhaupt möglich? Was spricht trotz aller Einwände dafür? Gibt es Demokratisierungsprozesse, die auch in der Kirche möglich sind. Damit setzt sich der folgende Beitrag auseinander.


Inhalt

Volk Gottes - Demokratisierung der Kirche?

Buchhinweis: Wir sind das Volk Gottes?


Volk Gottes - Demokratisierung der Kirche?

1. Ist die Demokratie überhaupt lohnenswert?

Die deutsche Demokratie steht seit der Einigung wohl in ihre größte Zerreißprobe nach 1945.Hinzu kommt das hohe maß an Arbeitslosigkeit. Es ist zu hoffen, daß sie diese Probleme ebenso meistert, wie andere Herausforderungen, denen sie sich stellen mußte. Die Zukunft der Demokratie fordert die Hilfe der Kirche. Sie muß in dieser Situation an die Grundlagen der Demokratie, die unveräußerlichen Menschenrechte erinnern. Wie kann sie dies aber glaubwürdig tun, wenn sie selbst nur ansatzweise Formen der Mitsprache entwickelt hat?

"Die politische Entwicklung, die die Welt in den letzten Jahren erschüttert und zum Sturz zahlreicher Diktaturen geführt hat, wurde durch zwei Bezugsgrößen ermöglicht: die Menschenrechte und die Demokratie". So sagt es der Club of Rome in seinem Bericht 1991 mit dem Thema "Die globale Revolution". Dabei wird deutlich die Rolle der Kirche betont, die in Polen und Brasilien eine Bastion der Menschenrechte gewesen sei.

Es wird aber auch gesagt, daß die Demokratie in der derzeitigen Form den globalen Herausforderungen kaum gewachsen sei, da die wenigsten Politiker global denken würden. Die großen Herausforderungen an die Menschheit bedürfen der unverlierbaren Sicherung der Menschenrechte des Einzelnen, als auch des globalen Denkens der politisch Verantwortlichen. Populismus in allen Spielarten bietet der Demokratie keine Zukunft. Es bedarf einer Rückbesinnung auf die Quellen unserer Demokratie.

Wenn denn Demokratie im Verständnis der Kirche die Staatsform ist, die dem Recht auf Partizipation am meisten entgegenkommt, dann hätte sie mit ihrer globalen Dimension die Möglichkeit durch ihr eigenes Zeugnis dieser Staatsform eine globale und zukunftsorientierte Perspektive zu geben. Thomas von Aquin hatte schon deutlich gemacht, daß Gott der Kirche die beste Regierungsform gegeben habe. Das war für ihn die Monarchie. Heute müßte es die Demokratie sein. Es gibt bei allen Schwächen keine Regierungsform, die nach bisheriger Kenntnis die Menschenrechte am besten gewährleisten kann.

Dies wissen auch die Gläubigen in der Kirche, die inzwischen in der Gesellschaft zu guten Demokraten geworden sind. Viele scheinen sich vor allem deshalb von der Kirche abzuwenden, weil sie ihr demokratisches Grundempfinden dort nicht wiederfinden können. Sie haben aber auch den Eindruck, daß nach dem Konzil im kirchlichen Denken eine grundsätzliche Wende eingetreten sei, die von den Autoritäten nur zögerlich nachvollzogen wird. Was hat sich geändert?

2. Die Neuansätze des Zweiten Vatikanischen Konzils aus dem Geist der Bibel

Das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) stellt eine Wende in der neueren Geschichte der Kirche dar. Gerade die innerkirchlich konservativen Kritiker haben deutlich erkannt, was sich hier geändert hat und gegen viele Positionen des Konzils gekämpft. Der Hauptkampf ging gegen das Verständnis von Freiheit und die damit ihrer Meinung nach herabgesetzte Bedeutung von Autorität.

In der Kirchenkonstitution wird den Hirten der Kirche empfohlen, den klugen Rat der Laien zu nutzen. Sie sollen ihnen vertrauensvoll Aufgaben im Dienst der Kirche übertragen und ihnen Freiheit und Raum im Handeln lassen, ihnen aber auch Mut machen, aus eigener Initiative Werke zu beginnen. Die Hirten werden aufgefordert, die bürgerliche Freiheit ihrer Gläubigen sorgfältig anzuerkennen. Hier ist die Freiheit nach innen und außen gemeint. Die Freiheit im bürgerlichen Bereich wird respektiert. Den Laien soll in der Kirche ein Freiraum des Gestaltens gelassen werden. Dabei gibt es übertragene Aufgaben und solche, die die Laien eigenständig vollbringen (LG 37).

Die Sprache klingt zögerlich. Sie ist sogar patriarchalisch, wenn den Bischöfen geraten wird: "Mit väterlicher Liebe sollen sie Vorhaben, Eingaben und Wünsche, die die Laien vorlegen, aufmerksam in Christus in Erwägung ziehen". Die Möglichkeit zum freien Gestaltungsraum ist gegeben, Freiheit dazu soll gewährt werden. Dies wirkt wie die Freiheit, die Eltern den unmündigen Kindern im gewähren. Es sind aber die ersten Versuche, den neugewonnene Sicht im Verständnis der Laien auch praktisch werden zu lassen.

Die Pastoralkonstitution über "Die Kirche in der Welt von heute" beschäftigt sich mit der Wahlfreiheit des Menschen. Gewissen und Freiheit werden dargestellt (GS 16 f). Zu diesen Aussagen hat sicher auch das Wirken von Kardinal Newmann beigetragen. Nach ihm steht das eigene Gewissen vor dem Papst als Ausdruck für den bindenden Anspruch der kirchlichen Autorität. "Das Gewissen ist die verborgene Mitte und das Heiligtum im Menschen, wo er allein ist mit Gott, dessen Stimme in diesem seinen Innersten zu hören ist". "Die Würde des Menschen verlangt daher, daß er in bewußter und freier Wahl handle, das heißt personal, von innen her bewegt und geführt und nicht unter blindem inneren Drang oder unter bloßem äußeren Zwang." Dabei wird durchaus die Verwundung der Freiheit durch die Sünde und die Notwendigkeit der Hilfe durch die Gnade Gottes gesehen.

Auf den inneren Zusammenhang von Religionsfreiheit und Gewissensfreiheit hat Johannes Paul II. hingewiesen. Die Wahrheit darf niemand aufgedrängt werden. Sie setzt sich nur Kraft ihrer selbst durch. Hier wird nochmals die innerste Freiheit des Menschen betont. Das Konzil leitete deutlich für sich die Wende zum Subjektwerden des Menschen ein.

Unter den erneuerten Kirchenbildern und -begriffen sollen zwei herausgewählt und dargestellt werden, die für unser Thema von wichtig sind. Das sind "Volk Gottes" und "Laie".

Das Bild vom wandernden Volk Gottes wird zum leitenden Begriff der Kirchenkonstitution. "Zu aller Zeit und in jedem Volk ruht Gottes Wohlgefallen auf jedem, der ihn fürchtet und gerecht handelt (vgl. Apg 10,35). Gott hat es aber gefallen, die Menschen nicht einzeln, unabhängig von aller wechselseitigen Verbindung, zu heiligen und zu retten, sondern sie zu einem Volke zu machen, das ihn in Wahrheit anerkenne und ihm in Heiligkeit dienen soll." So beginnt der Text des zweiten Kapitels der Dogmatischen Konstitution über die Kirche. Der Text beruft sich sehr auf die Heilige Schrift. Dort findet er die Bilder und Hinweise für seine Ausführungen. Eng verbunden ist dieser Begriff mit dem der "ecclesia (Gemeinde - Kirche)".

Das neutestamentliche Gottesvolk ist das messianische Gottesvolk, das der Herr sich aus allen Völkern zusammengerufen hat. Das Volk ist unterwegs. Es ist beteiligt am dreifachen Dienst des Herrn. Am Hirtendienst, am priesterlichen und am prophetischen Dienst. Das Volk trägt das Gesetz im Herzen, keiner braucht den anderen zu belehren (Jer 31,31ff). damit ist "Kirche als Ständegemeinschaft" eigentlich eine überholte Rede. Es gibt keine Stände mehr in der Kirche, es gibt nur besondere Dienste in Charismen und Ämtern. Natürlich wird nicht versäumt zu betonen, daß es zwischen allgemeinem und speziellen Priestertum einen wesenhaften Unterschied gibt.

Ein weiterer wichtiger Begriff ist der des "Laien". A. Weiser weist mit Recht daraufhin, daß die Bibel diesen Begriff nicht kennt. Der Begriff "Laos" sei in der Heiligen Schrift nie dafür verwandt worden, Unterschiede deutlich zu machen. Der Begriff "laikos" komme in der Bibel und ihrem Umfeld nicht vor. Es geht um die eigentliche Würde in der Kirche. Die haben alle Getauften und Gefirmten, die Christgläubigen. Das Amt in der Kirche ist keine Würde, sondern ein Dienst.

Dies ist eine entscheidende Entwicklung. In einem alten Kirchenlexikon wird bei dem Stichwort "Laien" auf das Stichwort "Clerus" verwiesen. Etwas Eigenständiges gab es über die Laien nicht zu sagen. Sie waren Objekte der Pastoral, die Subjekte waren die Amtsträger. Inzwischen sind sie zumindest in der Theorie zu Subjekten der Pastoral geworden, aber auch in vielen Feldern der Praxis.

A. Weiser schreibt: "Die Überzeugung der urchristlichen Gemeindeglieder, ,Brüder und Schwestern' zu sein, und zwar aufgrund der gemeinsamen Vaterschaft Gottes, der gemeinsamen Bruderschaft mit seinem Sohn Jesus Christus und aufgrund der Geburt in der Taufe durchzieht das ganze Neue Testament. Man wird dieses grundlegende Selbstverständnis nicht in Konkurrenz, sondern in Ergänzung vom Volk-Gottes-Gedanken sehen müssen". Diese Bruderschaft hat ihren bedeutendsten Ausdruck in dem Brudersein mit Christus.

Die Gläubigen sind in der Gemeinde nicht mehr Fremde ohne Bürgerrecht, sondern Mitbürger und Hausgenossen Gottes (Eph 2,19). Das muß sich auch auswirken, indem sie ihre Bürgerrechte wahrnehmen.

Die Unterschiedlichkeit und Vielfalt kommt vor allem in der paulinischen Charismenlehre zum Ausdruck, sie ist in der Gemeinschaft des einen Geistes und in der gemeinsamen Aufgabe der Auferbauung der Gemeinde in Liebe zu sehen.

Alle diese Texte drängen daraufhin, daß die Christgläubigen sich verantwortlich in die Gestaltung der Gemeinde einbringen können.

Nicht verschwiegen werden darf aber, daß dadurch das Erste Vatikanischen Konzil mit seinem Beschluß über die Autorität des Papstes nicht aufgehoben wird. Sie wurde aber durch das Zweite Vatikanum weitergeführt. Die Autorität des Papstes ist einbezogen in die Autorität des Bischofskollegiums und der Gesamtkirche. Sie ist rückgebunden an das Evangelium und an Jesus Christus. In der Kirche geht alle Gewalt weder vom Volk noch vom Papst aus, sondern von Jesus Christus. Er ist in seinem Volk gegenwärtig.

Solche Überlegungen verbieten ein einfaches Übertragen von bekannten Demokratiemodellen auf die Kirche. Andererseits hat im Sinne der Organisationstheorie der Papst das Organisationsrecht in der Kirche, deshalb kann er auch deutliche Schritte zu mehr Demokratie in die Wege leiten. Dies muß auch geschehen, damit Freiheit auch in der Kirche als Mitbestimmung gesehen werden kann und nicht nur als Selbstbestimmung. Gerade der derzeitige Papst fordert ja für die Demokratie immer dieses Verständnis der Freiheit.

3. Eine Option zur Demokratisierung der Kirche

Alle Prozesse in der Kirche müssen unter der Rücksicht einer Option zur Demokratisierung der Kirche kritisch gesehen werden. Diese kritische Sicht muß zum Einsatz für mehr Demokratie in der Kirche führen. Die Demokratisierung verpflichtet zuerst die Christgläubigen selbst, die Pfarreien, Bistümer, Regionalkirchen und auch die Weltkirche. Diese Möglichkeit der Option soll an einige Beispielen deutlich gemacht werden.

Wahlen sind in der Kirche eine uralte Einrichtung. Der Papst wurde im ersten Jahrtausend unter Mitwirkung des Volkes gewählt. Als Nikolaus II. 1059 das Recht zur Wahl des Papstes auf die Kardinäle begrenzte, gestand er dem Volk noch ein Zustimmungsrecht zu. Das ist inzwischen auch weggefallen. Der Papst wird ja auch noch grundsätzlich gewählt. Aber die Päpste bestimmen und den Kardinälen die Wahlmänner selbst. Es müßte ein Modus gefunden werden, der das Volk von Rom und die Weltkirche am Wahlvorgang beteiligen. das könnte z.B. dadurch geschehen, daß die Mehrzahl, mindestens aber 50% der Kardinäle von den Regionalkirchen gewählt würden.

Diese Wahlen müßten auch für die Bischöfe durchgeführt werden. In manchen deutschen Bistümern haben die Domkapitel ja noch ein gewisses Auswahlrecht. In der Schweiz hat sich ein Wahlrecht des Kapitels unmittelbar aus dem Klerus des Bistums erhalten. Was geschieht, wenn dies nicht zum Zuge kommt, dies war ja nun deutlich in einem Bistum in der Schweiz zu sehen. Es war ein alter Grundsatz in der Kirche, daß der, der alle leiten sollte, auch von allen gewählt werden mußte. Dies Recht hat sich nur noch bei Orden erhalten. Es müßte neu belebt werden. Die Qualifikation der Kandidaten kann durch geeignete Verfahren, z.B. Einspruchsrechte, die überprüfbar sein müssen, gewährleistet werden.

Ähnliches gilt für die Pfarreien. Der Priestermangel ist kein Grund, der dagegen spricht. Dieser wäre von der Kirche, wie jüngst einige Bischöfe deutlich machten, zu beheben.

Überlegungen müßten auch bezüglich von Mißtrauensvoten angestellt werden. Hier müßten aber präzise, die Unabhängigkeit der Verkündigung gewährleistende Regeln gefunden werden. Es kann keinesfalls behauptet werden, die eingesetzten Bischöfe seien in der Geschichte unabhängig oder nicht beeinflußbar von den Mächtigen gewesen. Dies ist kein historisch gültiges Gegenargument. Vielleicht wäre eine Befristung mit Möglichkeit zur Wiederwahl für manche kirchlichen Ämter auf 10 Jahre durchaus überlegenswert.

Die Gewaltenteilung im klassischen Sinne ist in der Kirche nach Lage der Dinge nicht einführbar. Es muß aber doch für Machtausgleich gesorgt werden. Das geschieht in der Kirche durch die Bischofskonferenzen und die Bistümer. Auch das Konzil gehört hierher. Dies Struktur muß noch deutlicher verbessert werden. das Wort der Bischöfe gegenüber der Kurie vor allem muß an Gewicht gewinnen. Noch mehr Funktionen als bisher müssen regionalisiert werden.

Dabei wird selbstverständlich von einer echten Mitsprache der Laien auf Bistums- und Landesebene ausgegangen. Die synodalen Gremien auf der Bistumsebene sind ein erster Schritt in die richtige Richtung. Diese Richtung muß konsequent weitergegangen werden. Es dürfen in den Bistümern keine wichtigen Entscheidungen ohne qualifizierte Anhörung mit dem Recht der Ablehnung getroffen werden. Bei entstehenden Konflikten sind Wege der Lösung zu suchen, die sowohl die Kompetenz des Amtes, als auch den Willen des Gottesvolkes gewährleisten.

Die Trennung von Geld und Pastoral halte ich persönlich für keine gute Entscheidung. Sie bringt manchmal Erleichterung, ist aber in der Regel daran Schuld, daß die synodalen Gremien nicht ganz ernst genommen werden. Kein Parlament, keine Gemeindevertretung würde sich die Haushaltsrechte nehmen lassen. Dies waren auch immer die ersten Rechte, die bei demokratischen Bestrebungen erkämpft wurden. Gewiß sind die entsprechenden Vermögensverwaltungsgremien auch gewählt, aber die Spaltung geht zu lasten der pastoralen Räte. Jedenfalls müßte noch besser als bisher, auf Deutschlandebene die Mitsprache des Gottesvolkes bei der Vermögensverwaltung gewährleistet werden, von der Ebene der Weltkirche erst gar nicht zu sprechen.

Leider ist der Antrag der Synode, in den Bistümern ein Verwaltungsgericht zu schaffen, dem neuen Kirchenrecht zum Opfer gefallen. Die dort vorgesehen Schiedsstellen sind nur ein allererster Schritt. Bei aller Zusammenführung der Gewalt im Amt des Bischofs, gibt es doch eine erste Gewaltenteilung im Sinne von Aufgabenübertragung an den Generalvikar und den Offizial. Diese Struktur ist zielstrebig zu verstärken. Das Volk Gottes muß deutlicher die Möglichkeit haben, gegen Entscheidungen der Verwaltung Einspruch zu erheben.

Es bleibt kaum Raum, über die wichtigen Bereiche der Verkündigung, Liturgie und Diakonie zu reden. In letzterem Bereich ist Mitsprache durchaus von der Vereinsorganisation her möglich. Aber auch in der Liturgie und der Verkündigung sind deutlichere Formen der Mitsprache zu suchen und zu finden. Die Synode hat Wege aufgezeigt, Konziliarer- und Konsultationsprozeß waren gute Ansätze.

Verkündigung im Sinne von Inkulturation des Evangeliums ist Aufgabe des ganzen Gottesvolkes. Es stellt das "Wir des Glaubens" dar. Wie z. B. Ehe heute gelebt werden kann, das ist doch wohl zuerst die Kompetenz der Beteiligten. Sie müssen suchen, wie dem Evangelium in Ehe heute gelebt werden muß. Diese Erfahrungen gilt es zusammen zu tragen, damit sie für alle erschlossen werden können. Das Amt hat dabei die Funktion der Ermutigung, des Mitnehmens auf einen gemeinsamen Weg und auch das Recht und die Pflicht zur Korrektur, wenn der Weg der Botschaft verlassen wird. Die gemeinsame Suche nach dem Weg der Kirche in unserer Zeit ist allen aufgegeben. Dazu gehört es auch, neue Formen geschwisterlicher Kirche in kleinen Gruppen zu experimentieren. Auch so kann sich Bewußtsein ändern.

4. Motivieren durch Beteiligung

Demokratisierung löst keineswegs alle pastoralen Probleme. Sie ist aber eine menschenwürdiger Weg der Kirche, der motiviert mitzumachen. Diese Motivation braucht die Kirche dringend. Menschen müssen in ihr einen Ort der Freiheit erfahren, den sie auch selbst mitgestalten können. In den synodalen Gremien der Pfarrei und des Bistums muß daran noch intensiver als bisher gearbeitet werden.

Dr. Ernst Leuninger 1.Juni 97


Literaturhinweise

Wir sind das Volk Gottes!

Professor Ernst Leuninger, langjähriger Diözesanpräses der KAB Limburg, hat sich in einem 1992 erschienenen Buch „Wir sind das Volk Gottes!“ mit Demokratisierung der Kirche nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil, der vor 40 Jahren zu Ende ging, befasst. Denn: „Eine neue Freude an der Kirche breitete sich aus.“ (aus dem Vorwort der 1. Auflage).
Aktuell gibt es das Buch nun als CD, um mit den Texten schnell arbeiten zu können, denn das Thema ist angesichts der Krisen in der Kirche und der Umbrüche in den Bistümern von besonderer Bedeutung. Professor Ernst Leuninger hat die Neuausgabe als CD ergänzt über die synodale Struktur in der Kirchengeschichte und die Demokratie in den Verbänden.

Die CD „Wir sind das Volk Gottes! Demokratisierung der Kirche“  zu haben im Ketteler-Verlag, dem Service-Unternehmen der KAB, zum Preis von 5,90 Euro (einschließlich Versandkosten). (Verlagswerbung)

Einzelheiten siehe diese Seite

Ernst Leuninger, Wir sind das Volk Gottes, zur Demokratisierung der Kirche, Frankfurt 1992, vergriffen

Dieses Buch ist seit vielen Jahren die einzige Untersuchung zum Thema. Es beschreibt die Situation und lotet die Möglichkeiten aus, die Kirche für eine Demokratisierung bietet. Thomas von Aquin sagte einmal, dass Gott in seiner Weisheit der Kirche die beste Regierungsform gegeben habe, die möglich sei - die Monarchie. Der derzeitige Papst wird nicht müde zu betonen, dass die Demokratie die Staatsverfassung sei, die am meisten der Menschenwürde entspreche. Müsste das nicht Konsequenzen haben? Das Buch ist ein Dank an alle, die im Bistum Limburg und in anderen Bistümern zur Zeit des Konzils auf den mühsamen Weg der Demokratisierung der Kirche gegangen sind.

Leuninger, Ernst, Demokratisierung der Kirche, in: Weiser, Alfons/Leuninger, Ernst, Hrsg. Dialog in der Kirche, S. 102-119, Limburg 1992

Home Inhaltsverzeichnis Anfang  
Geändert: 01.08.2006 Dr. Ernst Leuninger