Menschenrechte
1948 wurden die Menschenrechte von der UN erklärt.Eine der ersten internationalen Erklärungen zu Menschenrechtsstandards wurde von der Vollversammlung der Vereinten Nationen durch eine Resolution zum Ausdruck gebracht; die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Sie wurde mit 48 Stimmen, keiner Gegenstimme und 8 Enthaltungen am 10. Dezember 1948 angenommen. Dies geschah nach den Erfahrungen des 2. Weltkrieges und der faschistischen Diktaturen.Eine weit reichende Liste von Rechten führte 1966 zu zwei wichtigen UN-Pakten: Dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt) und dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt). Papst Pius XII. hat sich in seinen Weihnachtserklärungen positiv zu den Menschenrechten gestellt. Erstmals greift Pius XII. die Würde des Menschen in seiner Weihnachtsbotschaft von 1942 auf: „... Wer will, dass der Stern des Friedens über dem menschlichen Zusammenleben aufgehe und leuchte, der helfe zu seinem Teile mit an der Wiedereinsetzung der menschlichen Persönlichkeit in die ihr durch Gottes Schöpferwillen von Anbeginn verliehenen Würde.“ In seiner Weihnachtsrundfunkbotschaft von 1944 betont Pius XII., dass das Weihnachtsfest das Fest der Menschenwürde sei an dem die Würde des Menschen (sowohl persönlich als auch sozial verstanden) gefeiert wird. Dieses Licht der Würde des Menschen leuchtet in die Finsternis der damaligen Zeit. Aber die Finsternis begreift es nicht. Der Papst macht weist darauf hin, dass sich eine Weltordnung bilden muss, die den dauerhaften Frieden will, erste Überlegungen dazu seien schon im Gange. Die Menschen widersetzen sich deutlich dem Anspruch der Diktatoren. Die Zukunft liegt in der Demokratie, die die Werte von Freiheit und Gleichheit achtet, bittere aber wichtige Erkenntnisse aus der Not entstanden. Enzyklika Pacem in terris – Frieden auf ErdenDie Enzyklika wurde bald nach der Kubakrise und dem Bau der Berliner Mauer im 2. Konzilsjahr 1963 veröffentlicht von Johannes XXIII. Das Thema der Enzyklika ist der Frieden, in dieser Form auch neu in der Soziallehre. Auch die Menschenrechte werden intensiv aufgegriffen, die eher in der Soziallehre ein Randdasein gespielt hatten, weil sie aus der französischen Revolution kamen. Zuerst wird auf die unveräußerlichen Rechte des Menschen hingewiesen. Dies waren ja durch Pius XII. in seinen Weihnachtsbotschaften von 1942 und 1944 aufgegriffen worden. „9. Jedem menschlichen Zusammenleben, das gut geordnet und fruchtbar sein soll, muß das Prinzip zugrunde liegen, dass jeder Mensch seinem Wesen nach Person ist. Er hat eine Natur, die mit Vernunft und Willensfreiheit ausgestattet ist; er hat daher aus sich Rechte und Pflichten, die unmittelbar und gleichzeitig aus sein er Natur hervorgehen. Wie sie allgemein gültig und unverletzlich sind, können sie auch in keiner Weise veräußert werden (vgl. Pius XII., Weihnachtsbotschaft 1942; Johannes XXIII., Ansprache vom 4.1.1963).“ Als Menschenrechte werden aufgezählt: „11. Bezüglich der Menschenrechte, die Wir ins Auge fassen wollen, stellen Wir gleich zu Beginn fest, dass der Mensch das Recht auf Leben hat, auf die Unversehrtheit des Leibes sowie auf die geeigneten Mittel zu angemessener Lebensführung. Dazu gehören Nahrung, Kleidung, Wohnung, Erholung, ärztliche Behandlung und die notwendigen Dienste, um die sich der Staat gegenüber den einzelnen kümmern muß. Daraus folgt auch, daß der Mensch ein Recht auf Beistand hat im Falle von Krankheit, Invalidität, Verwitwung, Alter, Arbeitslosigkeit oder wenn er ohne sein Verschulden sonst der zum Leben notwendigen Dinge entbehren muss.“ Außerdem werden moralische und kulturelle Rechte gefordert: „12. Von Natur aus hat der Mensch außerdem das Recht, daß er gebührend geehrt und sein guter Ruf gewahrt wird, daß er frei nach der Wahrheit suchen und unter Wahrung der moralischen Ordnung und des Allgemeinwohls seine Meinung äußern, verbreiten und jedweden Beruf ausüben darf; daß er schließlich der Wahrheit entsprechend über die öffentlichen Ereignisse in Kenntnis gesetzt wird. 13. Zugleich steht es dem Menschen kraft des Naturrechtes zu, an der geistigen Bildung teilzuhaben, d.h. also auch das Recht, sowohl eine Allgemeinbildung als auch eine Fach- und Berufsausbildung zu empfangen, wie es der Entwicklungsstufe des betreffenden Staatswesens entspricht. Man muß eifrig darauf hinarbeiten, dass Menschen mit entsprechenden geistigen Fähigkeiten zu höheren Studien aufsteigen können, und zwar so, dass sie, wenn möglich, in der menschlichen Gesellschaft zu Aufgaben und Ämtern gelangen, die sowohl ihrer Begabung als auch der Kenntnis entsprechen, die sie sich erworben haben“ Unantastbar ist das Recht auf freie Gottesverehrung. Es gibt ein Recht auf Arbeitsmöglichkeit und gerechten Lohn. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ist zu gewährleisten. Jeder hat das Recht am öffentlichen Leben aktiv teilzunehmen. Außerdem gibt es ein Recht auf Einwanderung und Auswanderung. Den Rechten stehen die Pflichten gegenüber. Zuerst muss jeder die gleichen Rechte des anderen achten und dem anderen beistehen. Es gehört zur Würde frei zu handeln nicht nur auf Zwang und Druck. Es geht um ein „Zusammenleben in Wahrheit, Gerechtigkeit, Liebe und Freiheit“ Die Zeichen der Zeit weisen darauf hin, dass ein sozialer Aufstieg der Arbeiter festzustellen ist, dass Frauen sich immer mehr ihrer Menschenwürde bewusst werden und ihre Rechte und Pflichten wahrnehmen, dass sich die Auffassung, dass alle Menschen in ihrer Würde gleich sind verbreitet und behauptet. Seit dieser Zeit haben die Päpste sich immer wieder geäußert, wenn sie Menschenrechte verletzt sahen.
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